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  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hartmann-Consult Hannover


§1 Geltungsbereich

Für alle der Hartmann-Consult erteilten Aufträge gelten die nachfolgenden AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich anerkannt werden.


§2 Vertragsgegenstand
  1. Hartmann-Consult erbringt eine Dienstleistung, ohne für den wirtschaftlichen Erfolg der Dienstleistung ein zu stehen. Die Dienstleistung erfolgt im Rahmen des Hartmann-Consult erteilten und von Hartmann-Consult bestätigten Auftrages. Hartmann-Consult wird die Dienstleistung auf Basis der durch den Kunden erteilten Informationen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes erbringen.

  2. Hartmann-Consult ist berechtigt, in Erfüllung des Vertrages Dritte als Subunternehmer zu beschäftigen.

  3. Ein Rücktritt vom Vertrag kann ohne Stornokosten bis zu 10 Tagen vor der verabredeten ersten Dienstleistung erfolgen. Die Stornierung muss schriftlich und rechtzeitig eingehen. Bei Stornierungen innerhalb einer Zeit von 5 – 9 Tagen vor der vereinbarten ersten Dienstleistung sind 50% des vereinbarten Honorars als Schadensersatz zu leisten. Bei kürzeren Stornierungsfristen ist das gesamte vereinbarte Honorar zu leisten, da Hartmann-Consult in einem solchen Falle die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrages geschaffen hatte. Werden in einem solchen Falle, bei Zahlungspflicht von 100 % des vereinbarten Honorars, neue Aufträge von Hartmann-Consult angenommen, deren Durchführung aufgrund der Stornierung durch den Kunden ermöglicht wurde, so sind die tatsächlich insoweit erzielten Einnahmen mit 25% des Nettobetrages anzurechnen.


§3 Datenschutz

Hartmann-Consult wird die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Alle Hartmann-Consult erteilten Informationen werden vertraulich behandelt. Diese Vertraulichkeit wird Hartmann-Consult auch eventuellen Subunternehmern auferlegen.


§4 Haftung
  1. Beide Vertragsparteien haften im Rahmen des jeweils abgeschlossenen Vertrages einander dem Grunde nach für Schäden,

    1. die durch die verursachende Vertragspartei oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden

    2. die durch die Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) entstanden sind

    3. aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der verursachenden Vertragspartei oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  2. Der verursachende Vertragsteil haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, im Übrigen wird ein Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sofern eine Haftung in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens eintritt, ist diese Haftung zusätzlich auf höchstens 20.000,00 EUR bzw. bei Vermögensschaden auf höchstens 10.000,00 EUR begrenzt.

  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden über die vorstehend vereinbarte Haftung hinaus, auch für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, besteht nicht. In allen in diesen AGB nicht geregelten Fällen ist eine Haftung ausgeschlossen.

  4. Die Verjährungszeit beträgt ab Beendigung des Auftrages 2 Jahre.


§5 Gewährleistung
  1. Sollte Hartmann-Consult nachweisbar fehlerhaft gearbeitet haben, so ist Hartmann-Consult zur Nachbesserung verpflichtet, wenn diese nicht unverhältnismäßig in sachlicher oder zeitlicher Hinsicht ist. Es gelten im Übrigen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Gewährleistungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, verjähren nach dem Ablauf von 12 Monaten.

  3. Schadensersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls nach dem Ablauf von 12 Monaten nach ihrer Entstehung.


§6 Allgemeine Regelungen, Gerichtsstand etc.
  1. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.

  2. Ergänzungen des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Abänderung der Schriftform.

  3. Es gelten ausschließlich die zwischen den Parteien getroffenen schriftlichen Verabredungen, mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

  4. Unserer Ausführungen, Darstellungen und Ergebnisse sind unser geistiges Eigentum und urheberrechtlich geschützt.


§7 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des zwischen den Vertragsbeteiligten abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Es kommt nicht darauf an, aus welchem Grunde die Bestimmung unwirksam oder undurchführbar ist. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der zwischen den Parteien vereinbarte und erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglich nahe liegend erreicht und verwirklicht wird.

Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht. Hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


§8 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Vertragsinhalte zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.